15 Voten zu 15 Jahren Fristenregelung

Im Juni 2002 wurde die Fristenregelung vom Volk angenommen. Sie ermöglicht Schweizer Frauen den straflosen Schwangerschaftsabbruch bis in die 12. Woche. Noch heute polarisiert das Thema Abtreibungen in allen Bereichen der Gesellschaft. 

Rebecca Djuric war selbst noch ein Kind, als sie ungewollt schwanger wurde. Den Schwangerschaftstest machte sie mit 15 auf der Schultoilette. Ihre Ärztin erwähnte die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs nur am Rande, ihre Pflegemutter redete ihr ein, Abtreibung sei Mord, und ihre leibliche Mutter liess sie mit der Entscheidung allein. Das ist jetzt acht Jahre her.

«Die Abtreibung war schlimm, doch das Jahr danach war die Hölle», erzählt die inzwischen 22-Jährige. Ihr Umfeld machte Rebecca ein derart schlechtes Gewissen, dass sie sogar versuchte, sich das Leben zu nehmen. Heute weiss sie, dass sie sich richtig entschieden hat. Doch die Stigmatisierung war lange sehr gross. 

1998 hörte man ähnlich heftige Töne: Der «juristisch legitimierte Kindermord» mache aus Spitälern wahre Schlachthäuser und der Holocaust sei «klein, gemessen an dem Selbstmord, den das Schweizervolk zu begehen im Begriff» sei. So argumentierte der Luchsinger EDU-Gemeinderat Heinz Hürzeler (71) gegen die Fristenregelung. Die parlamentarische Initiative zur Fristenregelung sei ein «Todesschatten, der unser Volk bedroht». 

Im selben Jahr lancierten Abtreibungsgegner die Initiative «Für Mutter und Kind», die das ungeborene Leben schützen sollte. 2002 kamen beide Vorlagen vors Volk. Die Fristenregelung wurde im Juni mit 72,2 Prozent angenommen; die Verbotsinitiative mit 81,8 Prozent abgelehnt. 

«Unsere kühnsten Hoffnungen wurden übertroffen», schreibt Anne-­Marie Rey (1937–2016) dazu in ihren Memoiren «Die Erzengelmacherin». Die Burgdorferin kämpfte 30 Jahre lang für eine Fristenregelung und war Gründungsmitglied der Schweizerischen Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (SVSS). Die klaren Voten setzten einen Schlusspunkt hinter ein jahrzehntelanges gesellschaftspolitisches Ringen.

Ein hundertjähriger Kampf 

Das Recht auf Abtreibung zählt zu den grossen Errungenschaften des 20. Jahrhunderts. Als einer der Ersten setzte sich der Zürcher Arzt Fritz Brupbacher 1903 dafür ein. Die Situation damals war prekär: Verzweifelte Frauen stocherten so lange mit einer Stricknadel in ihrer Gebärmutter herum, bis die Fruchtblase platzte. Oft starben sie an den Verletzungen. Andere liessen sich von Dritten in den Bauch treten, um einen Frühabort herbeizuführen. «Viele Frauen haben ihre Gesundheit aufs Spiel gesetzt und wurden gesellschaftlich ausgeschlossen. Da gingen viele Leben kaputt», sagt die Psychologin Eva Zimmermann (57). Sie betreut in ihrer Praxis Frauen nach einem Abbruch. 

Als das Strafgesetzbuch 1942 in Kraft trat, wurde der Schwangerschaftsabbruch erstmals national geregelt. Er war nur dann straflos, wenn für die Frau «eine grosse Gefahr dauernden schweren Schadens an der Gesundheit» besteht. Zwei vom Kanton bestimmte Ärzte hatten diese Gefahr zu bescheinigen. Die Frau musste zudem eine schriftliche Zustimmung unterschreiben. 

Mit Inkrafttreten der Fristenregelung vor 15 Jahren erhielten Schwangere mehr Rechte: In den ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft liegt der Entscheid über den Abbruch bei der Frau. Sie kann ein schriftliches Gesuch zuhanden eines Arztes stellen mit der Begründung, dass sie sich in einer Notlage befinde. Nach Ablauf der Frist wird ein ärztliches Urteil verlangt. Dieses muss eine schwere seelische Notlage oder die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung attestieren.

Harte Fronten auch heute noch

Kritik am Schwangerschaftsabbruch ist allerdings noch immer laut: Der «Marsch fürs Läbe» mobilisiert jeden Herbst Tausende Abtreibungsgegner. «Freunde des Lebens werden niemals akzeptieren, dass man Kinder im Mutterleib tötet», lautet die Botschaft. Die Märsche finden auch in Deutschland und den USA statt. Begleitet werden sie jeweils von heftigen Gegendemonstrationen.

Du sollst nicht töten, heisst es in der Bibel – doch wann fängt das menschliche Leben eigentlich genau an? Über diese Frage sind sich Ethiker, Mediziner und Theologen uneinig. «Bei der Empfängnis», sagt Bischof Charles Morerod (55). «Beim ersten Atemzug», finden andere. Aus theologischer Sicht wird oft damit argumentiert, dass Frauen ihren Entscheid später bereuen würden. Eine im letzten Jahr erschienene Studie der University of California spricht dagegen: Von 667 befragten Frauen gaben nur fünf Prozent an, ihren Entscheid bereut zu haben. Die Befragung fand drei Jahre nach der Abtreibung statt.

Die Debatte geht weiter

In der Schweiz entscheiden sich jährlich rund 10 000 Frauen für eine Abtreibung – eine Zahl, die seit zehn Jahren konstant ist. 2010 wurde die Fristenregelung erneut zum Politikum. Damals lancierte der Verein Mamma die Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache», die die Kosten aus der obligatorischen Grundversorgung streichen wollte. 2014 wurde die Initiative mit 69,8 Prozent abgelehnt. 

Nicht nur in der Schweiz, auch im Ausland geht der Kampf weiter. Im Oktober 2016 demonstrierten in Polen Zehntausende erfolgreich gegen die geplante Verschärfung des ohnehin schon strengen Abtreibungsgesetzes, das polnische Frauen oft dazu zwingt, für einen Schwangerschaftsabbruch ins Ausland zu fahren.

In den USA fürchten viele Frauen nach Trumps Wahlsieg, dass während seiner Präsidentschaft Verhütungsmittel schwerer zugänglich und Abtreibungen verboten werden könnten.

 

Die Pfarrerin: Sibylle Forrer (37), was sagt eigentlich die Bibel?

«Die Bibel sagt nichts zu Abtreibung, obwohl diese schon zu jener Zeit praktiziert wurde. Zudem hat sie ein ambivalentes Verhältnis zum Töten. Im Alten Testament gibt es eine Stelle, in der zwei Männer miteinander raufen. Dabei kommen eine Mutter und ein Kind zu Schaden. Wenn das Kind starb, musste der Verlust dem Mann vergütet werden. Starb die Mutter, galt ein Tötungsbefehl. Die beiden Leben waren also nicht gleichwertig.» 

Der Aktivist: Pascal Wacker (25), warum demonstrieren Sie heute noch?

«Ich verstehe bis heute nicht, was es andere Menschen angeht, ob jemand abtreibt oder nicht. Es gibt Frauen, die ungewollt schwanger werden, Komplikationen haben, noch nicht bereit sind oder vergewaltigt wurden. In einer aufgeklärten Gesellschaft darf niemand zu einem Kind gezwungen werden. Wenn religiösen Fundamentalisten das Recht auf Leben so heilig ist, sollten sie sich konsequenterweise vegan ernähren und Geflüchtete sowie Arme unterstützen. Für mich ist der «Marsch fürs Läbe» keine Meinung, sondern ein Gewaltaufruf gegen Frauen.»

Die Seite der SHMK: Dominik Müggler (58), was stört Sie an der Fristenregelung?

«Die Fristenlösung ist die derzeit grösste Schwachstelle in unserem Rechtsstaat. Das ungeborene Kind ist ein Vertreter der Gattung Mensch und Träger der Menschenwürde. Es darf nicht getötet werden, ohne dass dadurch eine Bestrafung ausgelöst wird. Ansonsten wird es zum «Nicht-Menschen» degradiert. Wir beraten bei der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) derzeit rund 1300 Hilfesuchende. Wer sich im Schwangerschaftskonflikt befindet und weder weiss, dass es Hilfe gibt, noch solche angeboten erhält, hat im Grunde keine Wahl. Das wollen wir verhindern.»

Die Politikerin: Barbara Haering (63), wie war es, die parlamentarische Initiative einzureichen?

«Nach den Wahlen 1991 erkannten Frauenorganisationen im Parlament eine neue Chance für die Fristenregelung. Mit der SP vertrat ich die grösste Fraktion, die sich im Wahlkampf dafür ausgesprochen hatte, und reichte deshalb den Vorstoss ein. Es folgten ein neunjähriges parlamentarisches Verfahren und anschliessend ein harter Abstimmungskampf; mehrmals erhielt ich Morddrohungen. Die 90er-Jahre waren eine intensive Zeit, doch Anne-Marie Rey stand mehr im Mittelpunkt als ich. Ungeduldig wurde ich nie, denn die Zeit und die intensiven Diskussionen arbeiteten für uns.»

Die Psychologin: Eva Zimmermann (57), was beschäftigt Frauen nach einem Abbruch?

«Meine Patientinnen kommen in unterschiedlichen Momenten. Vor der Abtreibung, im jungen Alter oder Jahrzehnte nach einer Abtreibung. Unter den Frauen mit offenem Kinderwunsch gibt es immer auch solche, die einmal abgetrieben haben. Oft fragen sie sich dann, ob die Infertilität nun die Strafe sei. Dieses Denken und ein schlechtes Gewissen sind oft tief verankert. Ich helfe den Frauen, sich von ihren Schuldgefühlen zu befreien.»

Der «Marsch fürs Läbe»-Präsident: Daniel Regli (59), warum sind Sie dagegen?

«Wir finden, dass jedes Kind ein Recht auf Leben hat. Es gibt Berichte, dass sich das Kind während der Abtreibung gegen die Kanülen gewehrt hat. Da ist also ein Überlebenswille da. Natürlich gehört der Bauch der Frau, doch das Kind darin ist aus unserer Sicht eine eigene Rechtsperson und sollte geschützt werden. Verständnis habe ich für eine Frau, die nach einer Vergewaltigung die «Pille danach» nimmt. Auch wenn das Leben der Schwangeren bedroht ist, ist eine Ab­treibung für mich nachvollziehbar.» 

Die Betroffene: Rebecca Djuric (22), warum haben Sie anfangs mit Ihrer Abtreibung gehadert?

«Ich war 15 Jahre alt und lebte in einer Pflegefamilie, als ich schwanger wurde. Den Test habe ich auf der Schultoilette gemacht. Unterstützung erhielt ich keine. Die Ärztin wies mich nur nebenbei auf die Möglichkeit einer Abtreibung hin. Meine Pflegemutter warf mir vor, dass ich eine Mörderin sei, wenn ich abtreiben würde, und fragte, ob ich das verantworten könne. Meine Mutter fand, ich müsse darüber selbst entscheiden. Doch wie? Ich mochte Kinder immer, war damals aber selbst noch eins. Die Abtreibung war schlimm. Ich hatte mehrstündige Wehen; die Reste musste man auskratzen. Danach habe ich es kaum noch ausgehalten. Meine Gedanken kreisten um das Baby. Mit 16 folgten zwei Selbstmordversuche. Die Schuldgefühle, die man mir gemacht hat, und die negativen Einflüsse meines Umfelds waren zu gross. Heute weiss ich, dass ich mich richtig entschieden habe. Doch wenn einem ständig eingeredet wird, dass man etwas Schlimmes getan hat, glaubt man irgendwann selbst daran. Ich bereue meinen Entscheid nicht mehr. Frauen, die abgetrieben haben, sind keine schlechten Menschen und verdienen Unterstützung.» 

Der Partner: Dominik Steiner (32), wie war das, als Ihre damalige Partnerin abgetrieben hat?

«Ich war 26, und mir wurde irgendwann klar, dass es besser für uns ist, wenn wir das Kind nicht austragen. Mit meiner Meinung hielt ich mich jedoch zurück – ich hätte es als ­übergriffig empfunden, meiner Partnerin diese Haltung aufzudrücken. Schliesslich kam auch bei ihr die Option der Abtreibung auf den Tisch. Wir hatten das Glück, dass wir uns einig waren. Ich wäre aber so oder so hinter ihr gestanden. Eine Abtreibung verändert dich als Mann. Die Möglichkeit der Vaterschaft ist seither beim Geschlechtsverkehr viel präsenter.»

Die Seite der SVSS: Doris Cohen-Dumani (70), warum haben Sie sich damals engagiert?

«Gleichstellung war mir immer ein grosses Anliegen. 1980 hatte mich Anne-Marie Rey gefragt, ob ich mich engagieren wolle. Von 1984 bis 1987 übernahm ich gemeinsam mit ihr das Co-Präsidium der Schweizerischen Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (SVSS). Dass die Frau von einer medizinischen Kontrolle abhängig war, empfand ich als grosse Ungerechtigkeit. Sie konnte nicht über ihren eigenen Körper entscheiden.»

Der Ethiker: Torbjörn Tännsjö (70), wann beginnt ein menschliches Leben?

«Aus ethischer Sicht ist ein Fötus noch keine eigenständige Person mit Plänen und Wünschen. Aber es ist ein menschliches Leben. Viele Philosophen sind sich einig, dass das menschliche Leben bei der Empfängnis entsteht. Dass der Embryo schon eine Person ist, ist eine Haltung, die vor allem die katholische Kirche propagiert.» 

Die Frauenärztin: Theres Blöchlinger (70), wie verläuft ein Abbruch?

«Es gibt zwei Möglichkeiten für den Schwangerschaftsabbruch. Wenn er medikamentös erfolgen soll, wirkt Chemie in zwei Schritten. Über Stunden nach der Einnahme der ersten Substanz wird das Wachstum der Schwangerschaft blockiert. Mit dem zweiten in den Stoffwechsel eingebrachten Medikament wird die Muskelschicht der Gebärmutter angeregt, bis die Schwangerschaft ausgestossen ist. Beim chirurgischen Abbruch wird der Muttermund medikamentös aufgeweicht. Die örtliche Schmerzbekämpfung erlaubt dann die Erweiterung des Kanals in diesem Organteil mithilfe von sogenannten Hegarstiften. Ein mit einer Pumpe verbundenes Röhrchen saugt die Schwangerschaft zusammen mit der Hülle und Schleimhaut ab. Dieser Vorgang dauert mit der Vorbereitung etwa eine Dreiviertelstunde.» 

Der Männeraktivist: Markus Theunert (43), welche Rolle spielen die Männer?

«Der männliche Beitrag ist mehr als Zeugen und Zahlen. Männer sollten informiert und ihre Meinung angehört werden. Die Entscheidung liegt aber bei der Frau. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass sich Männer mit dem Thema auseinandersetzen – auch für ihre emotionale Nachbearbeitung. Was passiert, wenn ihnen das ungeborene Kind im Traum erscheint? Wie umgehen mit Ohnmacht, Wut, Trauer?»

Die Betroffene: Tanja Walliser (30), was hat Ihnen geholfen?

«Als ich schwanger wurde, waren mein damaliger Freund und ich noch im Studium. Er stand immer hinter mir, das war hilfreich. Lange war ich unentschlossen. Nach einem Dok-Film über Abtreibungen wusste ich, dass ich das wollte. Auch die politischen Diskussionen um das Thema waren mir sehr präsent. Mir war klar, dass ich nichts Verwerfliches mache. Frauen sollen ihrem Gefühl folgen, ohne dafür verurteilt zu werden. Neutrale Beratungsstellen sind wichtig. Egal, ob ich ohne Zweifel eine Schwangerschaft abbreche oder mich Gewissensbisse plagen, beides sollte akzeptiert werden. Inzwischen bin ich wieder schwanger, mit einem Wunschkind.»

Der Medizinhistoriker: Flurin Condrau (51), seit wann wird abgetrieben?

«Versuche, Schwangerschaften vorzeitig zu beenden, sind historisch seit der Antike nachweisbar. Zwischen der gesetzlichen Regelung und der volksmedizinischen Praxis bestand ein Graben. Die wissenschaftliche Medizin entdeckte den Frauenkörper im 19. Jahrhundert als Forschungsgegenstand. Erst die jüngere Frauenbewegung brachte endgültig Schwung in den Gesetzgebungsprozess. Der Schweizer Weg unterscheidet sich dabei nicht grundsätzlich von dem anderer europäischer Länder.» 

Der Bischof: Charles Morerod (55), sollte man nicht auch das Leben der Frau schützen? 

«Es ist nie nur eine Sache der Mutter: Beide Leben müssen geschützt werden. Manchmal ist gewiss, dass nur eine der beiden Personen gerettet werden kann, und dann muss man das tun. Wen wählt man aber, wenn man entweder die Mutter oder das Kind retten kann? 1962 hat die heilig gesprochene Italienerin Gianna Beretta Molla ihre Tochter bevorzugt. Diese ist heute noch dankbar, auch weil in diesem Fall Mutter und Tochter an das ewige Leben glauben.»

Chronologie der Ereignisse

1919 debattiert der Grossrat in Basel über eine Fristenlösung für die ersten drei Monate ohne Gutachten. Der Vorschlag wird abgelehnt.
1942 tritt das erste Bundesgesetz in Kraft, das den Schwangerschaftsabbruch verbietet und unter Strafe stellt
1971 kommt die Volksinitiative «Für die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs» zustande.
1973 schliesst sich die Initiantengruppe zur Schweizerischen Vereinigung für die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (SVSS) zusammen
1976 wird die Initiative «Für die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs» zugunsten der Initiative «Für die Fristenlösung» zurückgezogen
1977 wird die Fristenlösungsinitiative mit 51,7 Prozent abgelehnt
1980 wird die Initiative «Recht auf Leben» eingereicht
1985 lehnen Volk und Stände die Initiative mit 69 Prozent ab
1993 reicht SP-Nationalrätin Barbara Haering eine parlamentarische Initiative ein, die verlangt, dass der Schwangerschaftsabbruch während der ersten Monate der Schwangerschaft nicht strafbar ist
1998 lancierten Abtreibungsgegner die Initiative «für Mutter und Kind», die den Schwangerschaftsabbruch verbieten will
2001 wird die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) gegründet, die sich bis heute für die Unterstützung der Mütter einsetzt. Im März heisst die Bundesversammlung die Fristenregelung gut, doch im Juli reichen Vertreter der CVP mithilfe von Abtreibungsgegnern das Referendum ein
2002 wird die Fristenregelung mit 72,2 Prozent angenommen; die Verbots-Initiative mit 81,8 Prozent abgelehnt
2010 lanciert der Verein Mamma zusammen mit einer Gruppe Parlamentariern die Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache», die die Kosten aus der Grundversorgung streichen will
2014 wird diese Initiative mit 69,8 Prozent abgelehnt

Quellen: Broschüre «Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz» (SGRA, 1995) und svss-upda.ch

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Mein Körper – Meine Entscheidung: Im Gespräch erzählt Juso-Präsidentin Tamara Funiciello (26) von ihrem Einsatz für die Kostenübernahme durch Krankenkassen bei Abtreibungen und erklärt, warum die Fristenregelung noch heute verteidigt werden muss.

Der Alltag in der Praxis: Theres Blöchlinger (70) vom Frauenambulatorium Zürich über ihre Arbeit, Abtreibungen und die Wichtigkeit der Fristenregelung.

(Publiziert am 3. Januar 2016 im Migros-Magazin / Bilder: Vera Hartmann und zVg / Audiovisuelles: Anne-Sophie Keller)

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